Hallo zäme Angeblich gäbe es ein neues Gesetz das besagt, dass man jederzeit seinen Hund ausweisen können müsse; Busse bei Zuwiderhandlung CHF 160.--. Habt Ihr schon einmal davon gehört oder ist das nur im Wallis der Fall, wo meine Freundin wohnt? Das würde ja bedeuten, dass man auf den Spaziergang nun auch immer noch Stammbaum oder Impfbüchlein mitnehmen muss. Wäre ja oberdoof.... Gruss Monika
habe ich noch nie gehört, werde aber grad mal googlen ob sich was findet. Also Baselstadt, Baselland und Aargau kennt das nicht und das macht ja auch keinen Sinn. Der prüfende Polizist müsste ja dann ein CHiplesegerät auf sich tragen, weil er sonst ja nicht nachvollziehen kann ob der Ausweis zum Hund passt.